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Auszüge aus der
G E S C H Ä F T S O R D N U N G
des Vorstandes des Mecklenburg-
Folkloreensembles „Richard Wossidlo“
Ribnitz-
X. Leistungen für Mitglieder (Rechte und Pflichten)
1. Durch den Verein werden folgende Leistungen für seine Mitglieder erbracht:
• Trainingstrikot und –hosen werden vom Verein kostenlos gestellt
• Trainingsanzüge, Turnschuhe und Poloshirt werden ebenfalls kostenlos gestellt
• Ermäßigung von 50 % bei der Anschaffung von Artikeln für den Trainingsbedarf, wie z.B. Schleppchen und Trainingsschuhe
• kostenlose Bereitstellung von Trachten, Kostümen, Stiefeln und Schuhen
Diesbezüglich erwartet der Verein die ordnungsgemäße Pflege der kostenlos bereitgestellten Trachten, Kostüme, Stiefel und Schuhe. Hier runter verstehen wir das Waschen und Bügeln der Weißwäsche vor jedem Auftritt sowie auch das Putzen der Stiefel und Schuhe. Bei Verlust der kostenlos bereitgestellten Vereinssachen, wie der Kostüme, der Trachten, der Stiefel, der Schuhe und der Trainingssachen ist der Trainingsleiter unverzüglich durch die Eltern und durch die volljährigen Mitglieder zu informieren. Außerdem ist dann ein kostenpflichtiger Ersatz zu leisten.
• Schaffung von Möglichkeiten der Ausbildung der Mitglieder im Fachgebiet Folklore der Region Mecklenburg-
• Versicherung der Mitglieder des Vereins über die Versicherung des Tanzverbandes des Landes Mecklenburg-
• Bezuschussung und Organisierung von Mitteln für
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• kostenlose Schuh-
• In Bezug auf die Haare erwarten wir von den Vereinsmitgliedern zu Beginn der Saison die Einhaltung einer entsprechenden „Haarordnung“, die wie folgt aussieht:
♦ Mädchen: -
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♦ Jungen: -
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• jedes Mitglied leistet 2 Arbeitseinsätze im Jahr
XI. Auszeichnungen und Ehrungen
1. Für langjährige Mitgliedschaft im Verein werden folgende Ehrungen vorgenommen:
10 Jahre Mitgliedschaft Silberanstecker
15 Jahre Mitgliedschaft Goldanstecker
20 Jahre Mitgliedschaft Goldanstecker mit grünem Stein
25 Jahre Mitgliedschaft Goldanstecker mit blauem Stein
30 Jahre Mitgliedschaft Goldanstecker mit Bernstein
35 Jahre Mitgliedschaft Goldanstecker mit rotem Stein
alle Auszeichnungen sind mit der gleichzeitigen Eintragung in das Ehrenbuch verbunden
2. Bei Hochzeiten von Mitgliedern, die mindestens fünf Jahre im Verein tätig sind,
erhalten selbige ein Geschenk vom Verein im Wert von 75,00 €
XII. Ein-
1. Der Eintritt in den Verein kann nach einem vierwöchigem Probetraining auf Empfehlung des Trainingsleiters erfolgen.
Der Vorstand beschließt die Aufnahme anhand des schriftlichen Aufnahmeantrages.
Das Eintrittsdatum wird gleichgesetzt mit dem „Mitgliedsdatum“.
Das vierwöchige Probetraining ist kostenlos.
2. Der Austritt aus dem Verein kann auf Grund der vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Vertragspartnern immer nur zum Saisonende des laufenden Jahres erfolgen.
Das Saisonende wird immer auf der im Dezember des Vorjahres durchgeführten Elternversammlung bekannt gegeben.
Der Austritt aus dem Verein muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Diese Austrittserklärung muss mit Stichtag 01. September des laufenden Jahres beim Vorstand des Vereins eingegangen sein.
3. In Ausnahmefällen, wie z.B. Wohnungswechsel, Arbeitswechsel, langjährige Krankheit kann der Vorstand auch über einen kurzfristigen Austritt aus dem Verein beschließen.
4. Bei Nichteinhaltung der Austrittsfrist, wie sie im Punkt 2 und Punkt 3 geregelt ist, ist der Vorstand berechtigt zu beschließen, dem auszuscheidenden Vereinsmitglied die für das laufenden Jahr angefallenen Kosten, wie z.B. Trainingslager, extra neu angefertigte Kostüme sowie ausgefallene Auftritte oder Honorarmindereinnahmen in Rechnung zu stellen.