Folkloreensemble

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Mitgliederinfos

Auszüge aus der
G E S C H Ä F T S O R D N U N G


des Vorstandes des Mecklenburg-Pommeraner
Folkloreensembles „Richard Wossidlo“
Ribnitz-Damgarten 1962 e.V.



X. Leistungen für Mitglieder (Rechte und Pflichten)

1. Durch den Verein werden folgende Leistungen für seine Mitglieder erbracht:

    • Trainingstrikot und –hosen werden vom Verein kostenlos gestellt
    • Trainingsanzüge, Turnschuhe und Poloshirt werden ebenfalls kostenlos gestellt
    • Ermäßigung von 50 % bei der Anschaffung von Artikeln für den Trainingsbedarf, wie z.B. Schleppchen und Trainingsschuhe
    • kostenlose Bereitstellung von Trachten, Kostümen, Stiefeln und Schuhen

     Diesbezüglich erwartet der Verein die ordnungsgemäße Pflege der kostenlos bereitgestellten Trachten, Kostüme, Stiefel und Schuhe.      Hier runter verstehen wir das Waschen und Bügeln der Weißwäsche vor jedem Auftritt sowie auch das Putzen der Stiefel und Schuhe.       Bei Verlust der kostenlos bereitgestellten Vereinssachen, wie der Kostüme, der Trachten, der Stiefel, der Schuhe und der      Trainingssachen ist der Trainingsleiter unverzüglich durch die Eltern und durch die volljährigen Mitglieder zu informieren. Außerdem ist      dann ein kostenpflichtiger Ersatz zu leisten.

    • Schaffung von Möglichkeiten der Ausbildung der Mitglieder im Fachgebiet Folklore der Region Mecklenburg-Vorpommern sowie im        Bereich Tanz und in der Körperschulung
    • Versicherung der Mitglieder des Vereins über die Versicherung des Tanzverbandes des Landes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
    • Bezuschussung und Organisierung von Mitteln für
      - vereinsinterne Kinder- und Jugendbegegnungsmaßnahmen sowie entsprechende Freizeitmaßnahmen
      - Fahrten zur Teilnahme an nationalen und internationalen Folklorefestivalen
    • kostenlose Schuh- und Stiefelreperatur
    • In Bezug auf die Haare erwarten wir von den Vereinsmitgliedern zu Beginn der Saison die Einhaltung einer entsprechenden       „Haarordnung“, die wie folgt aussieht:

      ♦ Mädchen:     - Haar-Ponny rausgewachsen
                            - Haarlänge mindestens so lang, dass ein Haarknoten entstehen kann
                            - auffallende Haartöne, wie grün und blau, sind zu vermeiden

      ♦ Jungen:       - normaler Kurzhaarschnitt, ohne Muster
                           - auffallende Haartöne. wie grün und blau, sowie das Schneiden einer Glatze sind zu vermeiden

    • jedes Mitglied leistet 2 Arbeitseinsätze im Jahr

XI. Auszeichnungen und Ehrungen

   1. Für langjährige Mitgliedschaft im Verein werden folgende Ehrungen vorgenommen:

       10 Jahre Mitgliedschaft           Silberanstecker
       15 Jahre Mitgliedschaft           Goldanstecker
       20 Jahre Mitgliedschaft           Goldanstecker mit grünem Stein
       25 Jahre Mitgliedschaft           Goldanstecker mit blauem Stein
       30 Jahre Mitgliedschaft           Goldanstecker mit Bernstein
       35 Jahre Mitgliedschaft           Goldanstecker mit rotem Stein
       
       alle Auszeichnungen sind mit der gleichzeitigen Eintragung in das Ehrenbuch verbunden

   2. Bei Hochzeiten von Mitgliedern, die mindestens fünf Jahre im Verein tätig sind,
       erhalten selbige ein Geschenk vom Verein im Wert von 75,00 €
 
XII. Ein- und Austritt

     1. Der Eintritt in den Verein kann nach einem vierwöchigem Probetraining auf Empfehlung des Trainingsleiters erfolgen.
         Der Vorstand beschließt die Aufnahme anhand des schriftlichen Aufnahmeantrages.
         Das Eintrittsdatum wird gleichgesetzt mit dem „Mitgliedsdatum“.
         Das vierwöchige Probetraining ist kostenlos.

     2. Der Austritt aus dem Verein kann auf Grund der vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Vertragspartnern immer nur zum          Saisonende des laufenden Jahres erfolgen.
         Das Saisonende wird immer auf der im Dezember des Vorjahres durchgeführten Elternversammlung bekannt gegeben.
         Der Austritt aus dem Verein muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Diese Austrittserklärung muss mit Stichtag 01. September des          laufenden Jahres beim Vorstand des Vereins eingegangen sein.

    3. In Ausnahmefällen, wie z.B. Wohnungswechsel, Arbeitswechsel, langjährige Krankheit  kann der Vorstand auch über einen         kurzfristigen Austritt aus dem Verein beschließen.

   4. Bei Nichteinhaltung der Austrittsfrist, wie sie im Punkt 2 und Punkt 3 geregelt ist, ist der Vorstand berechtigt zu beschließen, dem        auszuscheidenden Vereinsmitglied die für das laufenden Jahr angefallenen Kosten, wie z.B. Trainingslager, extra neu angefertigte        Kostüme sowie ausgefallene Auftritte oder Honorarmindereinnahmen in Rechnung zu stellen.

 
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